Welche Rechtsform haben Interim Manager? (FAQ)
Als Interim Manager kann man in Deutschland / Österreich / Schweiz in verschiedenen Rechtsformen firmieren und im Markt präsent sein als
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- GmbH – Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- AG – Aktiengesellschaft
Je nach Zielgruppe und Gegebenheiten haben diese verschiedene Vor- und Nachteile bezüglich Außensicht / Haftung / Steuerliche Belastung / Laufende Kosten / Veräußerbarkeit.
Weitere Informationen:
- „Freiberufler oder Gewerbetreibender – es kommt auf den Einzelfall an“
guhr-steuerberatung.de/blog/unternehmensberater-freiberuliche-oder-gewerbliche-taetigkeit/ -
Rechtsformen für Interim Manager in der Schweiz im Detail
www.interimmanager.ch/welche-rechtsform-als-interim-manager/