Welche Rechtsform haben Interim Manager? (FAQ)
Als Interim Manager kann man in Deutschland / Schweiz / Österreich in verschiedenen Rechtsformen firmieren und so im Markt präsent sein als
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Je nach Zielgruppe, Entwicklung und Gegebenheiten haben diese Firmierungen verschiedene Vor- und Nachteile bezüglich Außensicht / Laufende Kosten / Haftung / Steuerliche Belastung / Veräußerbarkeit.
Weitere Informationen:
- FAQ „Was für Beschäftigungsarten gibt es für Interim Manager?“
beeinterim.eu/faq-items/was-fuer-beschaeftigungsarten-gibt-es-fuer-interim-manager/ - „Freiberufler oder Gewerbetreibender – es kommt auf den Einzelfall an“
guhr-steuerberatung.de/blog/unternehmensberater-freiberuliche-oder-gewerbliche-taetigkeit/ -
Rechtsformen für Interim Manager in der Schweiz im Detail
www.interimmanager.ch/welche-rechtsform-als-interim-manager/
