Die passende Rechtsform für Interim Manager: Ein kleiner Leitfaden
Als Interim Manager stehen Sie vor wichtigen unternehmerischen Entscheidungen, die Ihre Tätigkeit maßgeblich beeinflussen. Eine grundlegende davon ist die Wahl der passenden Rechtsform, denn sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung, steuerliche Situation, administrative Anforderungen und nicht zuletzt auf das professionelle Erscheinungsbild am Markt.

Zu den relevantesten Rechtsformen für Interim Manager zählen insbesondere die GmbH, die Unternehmergesellschaft (UG) und die Tätigkeit als Einzelkaufmann. Zusätzlich soll die besondere Stellung des Freiberuflers betrachtet werden.
Grundlegende Überlegungen zur Rechtsformwahl
Für die Wahl der passenden Rechtsform sollten folgende Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt werden:
Haftungsrisiko
In welchem Umfang sind Sie bereit, mit Ihrem Privatvermögen zu haften?
Administrativer Aufwand
Welchen Gründungs- und laufenden Verwaltungsaufwand können Sie bewältigen?
Kapitalbedarf
Welches Startkapital können und wollen Sie einbringen?
Steuerliche Aspekte
Marktwahrnehmung
Wie wirkt sich die Rechtsform auf Ihr professionelles Image aus?
Zukunftsperspektiven
Planen Sie, allein zu arbeiten oder später zu expandieren?

- Grundlegende Überlegungen zur Rechtsformwahl
- Die GmbH als Rechtsform für Interim Manager
- Die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative
- Der Einzelkaufmann / selbstständiger Einzelunternehmer oder Gewerbetreibender
- Der Freiberufler – eine Sonderstellung
- Praktische Entscheidungshilfe:
Rechtsformwahl für den Interim Manager - Besonderheiten bei der Rechtsformwahl für Interim Manager
- Fazit und Empfehlung für Einsteiger
Die GmbH als Rechtsform für Interim Manager
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und ist die meist gewählte Rechtsform von Kaufleuten in Deutschland. Im Jahr 2023 haben in Deutschland über 600.000 Unternehmen die Rechtsform der GmbH geführt (Quelle: Statist.Bundesamt).
Vorteile der GmbH
Haftungsbeschränkung: Der größte Vorteil der GmbH ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Als Interim Manager schützen Sie damit Ihr Privatvermögen vor beruflichen Risiken – ein wichtiger Aspekt bei Beratungsaufgaben mit hoher Verantwortung und großem Schadenspotenzial.
Professionelles Image: Die Rechtsform GmbH signalisiert zugleich eine gewisse Professionalität und Stabilität. Dies kann besonders für Interim Manager wertvoll sein, die in herausfordernden Aufgaben und Einsätzen tätig werden und mit großen Unternehmen zusammenarbeiten.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Als GmbH-Geschäftsführer können Sie zwischen Gewinnthesaurierung und -ausschüttung wählen und so steuerliche Vorteile nutzen. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Gewinnthesaurierung: Gewinne, die in der GmbH verbleiben, werden mit ca. 30% besteuert (inkl. Gewerbesteuer). Dies kann günstiger sein als der persönliche Einkommenssteuersatz.
Gesellschafterstellung übertragbar: Die Anteile an einer GmbH lassen sich vergleichsweise einfach übertragen, was eine langfristige Nachfolgeplanung ermöglicht.
Gründung einer sog. Einmann-GmbH: Als einzelner Gesellschafter können Sie zugleich die Geschäftsführung der GmbH übernehmen. Darüber hinaus sind Sie Unternehmer und Angestellter in einer Person sein und als Geschäftsführer freiwillig der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Nachteile der GmbH
Mindestkapital und Kosten: Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Davon sind mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen. Hinzu kommen anfallende Notar- und Registergebühren für die Gründung.
Administrativer Aufwand: Der Betrieb einer GmbH ist mit höherem administrativem Aufwand verbunden:
- Pflicht zur doppelten Buchführung
- Jahresabschluss- und Veröffentlichungspflichten
- Gesellschafterversammlungen (auch als Einzelgesellschafter formal notwendig)
Sozialversicherungspflicht: Als angestellter Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH sind Sie nach der ständigen Rechtsprechung sozialversicherungspflichtig, wenn Sie nicht die Mehrheit der Anteile halten.
Anforderungen bei der Kreditvergabe: Banken verlangen für Kredite an die GmbH häufig persönliche Bürgschaften, was den Haftungsvorteil teilweise aufheben kann.
Die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet, wurde 2008 als Einstiegsvariante der GmbH eingeführt.
Vorteile der UG
Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist die Möglichkeit, mit einem symbolischen Stammkapital von nur 1 Euro zu starten. In der Praxis empfehlen sich jedoch mindestens 1.000 Euro als seriöse Basis.
Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Umwandlungsoption: Die UG kann später in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist.
Identische rechtliche Struktur: Abgesehen vom geringeren Mindestkapital und der Rücklagenbildung gelten für die UG die gleichen Regelungen wie für eine GmbH.
Nachteile der UG
Gewinnthesaurierung: Die UG muss 25% ihres Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage ansparen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dies schränkt die Gewinnentnahme ein.
Imageaspekt: Die UG ist trotz ihrer Einführung im Jahr 2008 in Deutschland noch relativ unbekannt. Sie wird am Markt möglicherweise als „GmbH zweiter Klasse“ wahrgenommen. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen kann bei potenziellen Auftraggebern Vorbehalte wecken.
Höhere Bankgebühren: Manche Banken verlangen für UG höhere Gebühren und erschweren die Kreditvergabe.
Administrativer Aufwand: Ähnlich wie bei der GmbH besteht bei der UG der gleiche administrative Aufwand mit Buchführungspflichten und Jahresabschlüssen.
Der Einzelkaufmann / selbstständiger Einzelunternehmer oder Gewerbetreibender
Als Einzelkaufmann (oder Einzelunternehmer / Gewerbetreibender) betreiben Sie Ihr Business als natürliche Person ohne gesellschaftsrechtliche Struktur.
Vorteile des Einzelunternehmens
Einfache und kostengünstige Gründung: Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und kostengünstig. Je nach Tätigkeit genügt eine Gewerbeanmeldung.
Volle Entscheidungsfreiheit: Als Einzelunternehmer treffen Sie alle Entscheidungen selbstständig, ohne Gesellschafterbeschlüsse.
Vereinfachte Buchführung: Bei Umsätzen unter 600.000 Euro und Gewinn unter 60.000 Euro reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Keine Mindestkapitalanforderungen: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum Mindestkapital.
Direkte Gewinnvereinnahmung: Gewinne fließen direkt an den Unternehmer ohne Umwege über Gewinnausschüttungen.
Nachteile des Einzelunternehmens
Unbeschränkte persönliche Haftung: Der gravierendste Nachteil ist die unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Für Interim Manager, die in Krisenunternehmen tätig werden, kann dies ein erhebliches Risiko darstellen.
Finanzierungsschwierigkeiten: Die Kapitalbeschaffung ist oft schwieriger als bei Kapitalgesellschaften, da nur die Kreditwürdigkeit der Einzelperson zählt.
Abhängigkeit von der Person des Unternehmers: Bei Krankheit oder anderen Ausfällen steht das Unternehmen still, was gerade bei Projekteinsätzen problematisch sein kann.
Progressive Einkommensbesteuerung: Die Gewinne werden zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bei hohen Einkommen bis zu 45% betragen kann.
Der Freiberufler – eine Sonderstellung
Der Begriff des Freiberuflers ist steuerrechtlich und nicht gesellschaftsrechtlich definiert. Freiberufler sind keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Abgrenzungsmerkmale des Freiberuflers zum Kaufmann
Katalogberufe: Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert bestimmte Katalogberufe als freiberuflich:
- Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Therapeuthen, Heilpraktiker, etc.)
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe (beratende Ingenieure)
- Informationsvermittelnde Berufe (Journalisten, Dolmetscher)
- Kulturberufe (Künstler, Schriftsteller, Schauspieler, Maler, Fotografen)
Ähnliche Berufe: Zusätzlich können Berufe, die diesen Katalogberufen ähnlich sind, als freiberuflich anerkannt werden, wenn sie vergleichbare Merkmale aufweisen.
Höhere persönliche Qualifikation: Freiberufliche Tätigkeiten erfordern typischerweise eine höhere Ausbildung, besondere Fachkenntnisse oder künstlerische Begabung.
Persönliche Leistungserbringung: Die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Leistungserbringung ist ein Kernmerkmal freiberuflicher Tätigkeit.
Keine kaufmännische Prägung: Freiberufler sind nicht gewerblich tätig und gelten nicht als Kaufleute im Sinne des HGB.
Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit
Keine Gewerbesteuer: Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen steuerlichen Vorteil darstellt.
Vereinfachte Buchführung: Auch bei höheren Umsätzen können Freiberufler die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden.
Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft: Freiberufler unterliegen keiner verpflichtenden Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.
Keine Eintragung ins Handelsregister: Eine Eintragung ist für Freiberufler nicht erforderlich.
Ist ein Interim Manager Freiberufler oder Kaufmann?
Die Einordnung von Interim Managern ist nicht pauschal möglich und hängt vom konkreten Tätigkeitsprofil ab:
Argumente für die freiberufliche Einordnung:- Interim Manager erbringen oft beratende Tätigkeiten, die den katalogmäßigen Beratungsberufen ähneln können.
- Die Tätigkeit basiert auf persönlicher Qualifikation und Erfahrung.
- Die Leistung wird typischerweise persönlich und eigenverantwortlich erbracht.
- Interim Manager treffen unternehmerische Entscheidungen mit kaufmännischem Charakter.
- Die Tätigkeit geht häufig über reine Beratungsleistungen hinaus.
Praxisrealität: In der Praxis werden Interim Manager vom Finanzamt meist als Gewerbetreibende eingestuft, da ihre Tätigkeit über reine Beratungsleistungen hinausgeht und operative Umsetzungen beinhaltet.
Einholung einer verbindlichen Auskunft durch das zuständige Finanzamt.
Ressourcen, Links und Empfehlungen
- Interim Manager – D&O Besonderheiten – Berufshaftpflichtversicherung
www.kuv24-berater.de/Berater-Besonderheiten/Interim+Manager/index.html?pageid=3113 - Artikel „Im Interview mit Thomas Landwehr: Fünfzig und jetzt ins Interim Management – ist das was für mich?“
beeinterim.eu/2024/09/funfzig-und-jetzt-ins-interim-management/