Die passende Rechtsform für Interim Manager: Ein kleiner Leitfaden

Von |Published On: 2025-05-10|Kategorien: Gastbeitrag, Karriere, Recht|8 min read|Schlagwörter: , , , , |

Als Interim Manager stehen Sie vor wichtigen unternehmerischen Entscheidungen, die Ihre Tätigkeit maßgeblich beeinflussen. Eine grundlegende davon ist die Wahl der passenden Rechtsform, denn sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung, steuerliche Situation, administrative Anforderungen und nicht zuletzt auf das professionelle Erscheinungsbild am Markt.

Zu den relevantesten Rechtsformen für Interim Manager zählen insbesondere die GmbH, die Unternehmergesellschaft (UG) und die Tätigkeit als Einzelkaufmann. Zusätzlich soll die besondere Stellung des Freiberuflers betrachtet werden.

Grundlegende Überlegungen zur Rechtsformwahl

Für die Wahl der passenden Rechtsform sollten folgende Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt werden:

Haftungsrisiko

Haftungsrisiko

In welchem Umfang sind Sie bereit, mit Ihrem Privatvermögen zu haften?

Administrativer Aufwand

Administrativer Aufwand

Welchen Gründungs- und laufenden Verwaltungsaufwand können Sie bewältigen?

Kapitalbedarf

Kapitalbedarf

Welches Startkapital können und wollen Sie einbringen?

Steuerliche Aspekte

Steuerliche Aspekte
Welche steuerlichen Vor- und Nachteile bieten die verschiedenen Rechtsformen?

Marktwahrnehmung

Marktwahrnehmung

Wie wirkt sich die Rechtsform auf Ihr professionelles Image aus?

Zukunftsperspektiven

Zukunftsperspektiven

Planen Sie, allein zu arbeiten oder später zu expandieren?

Die GmbH als Rechtsform für Interim Manager

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und ist die meist gewählte Rechtsform von Kaufleuten in Deutschland. Im Jahr 2023 haben in Deutschland über 600.000 Unternehmen die Rechtsform der GmbH geführt (Quelle: Statist.Bundesamt).

Vorteile der GmbH

Haftungsbeschränkung: Der größte Vorteil der GmbH ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Als Interim Manager schützen Sie damit Ihr Privatvermögen vor beruflichen Risiken – ein wichtiger Aspekt bei Beratungsaufgaben mit hoher Verantwortung und großem Schadenspotenzial.

Professionelles Image: Die Rechtsform GmbH signalisiert zugleich eine gewisse Professionalität und Stabilität. Dies kann besonders für Interim Manager wertvoll sein, die in herausfordernden Aufgaben und Einsätzen tätig werden und mit großen Unternehmen zusammenarbeiten.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Als GmbH-Geschäftsführer können Sie zwischen Gewinnthesaurierung und -ausschüttung wählen und so steuerliche Vorteile nutzen. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Gewinnthesaurierung: Gewinne, die in der GmbH verbleiben, werden mit ca. 30% besteuert (inkl. Gewerbesteuer). Dies kann günstiger sein als der persönliche Einkommenssteuersatz.

Gesellschafterstellung übertragbar: Die Anteile an einer GmbH lassen sich vergleichsweise einfach übertragen, was eine langfristige Nachfolgeplanung ermöglicht.

Gründung einer sog. Einmann-GmbH: Als einzelner Gesellschafter können Sie zugleich die Geschäftsführung der GmbH übernehmen. Darüber hinaus sind Sie Unternehmer und Angestellter in einer Person sein und als Geschäftsführer freiwillig der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Nachteile der GmbH

Mindestkapital und Kosten: Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Davon sind mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen. Hinzu kommen anfallende Notar- und Registergebühren für die Gründung.

Administrativer Aufwand: Der Betrieb einer GmbH ist mit höherem administrativem Aufwand verbunden:

  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • Jahresabschluss- und Veröffentlichungspflichten
  • Gesellschafterversammlungen (auch als Einzelgesellschafter formal notwendig)

Sozialversicherungspflicht: Als angestellter Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH sind Sie nach der ständigen Rechtsprechung sozialversicherungspflichtig, wenn Sie nicht die Mehrheit der Anteile halten.

Anforderungen bei der Kreditvergabe: Banken verlangen für Kredite an die GmbH häufig persönliche Bürgschaften, was den Haftungsvorteil teilweise aufheben kann.

Die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet, wurde 2008 als Einstiegsvariante der GmbH eingeführt.

Vorteile der UG

Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist die Möglichkeit, mit einem symbolischen Stammkapital von nur 1 Euro zu starten. In der Praxis empfehlen sich jedoch mindestens 1.000 Euro als seriöse Basis.

Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Umwandlungsoption: Die UG kann später in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist.

Identische rechtliche Struktur: Abgesehen vom geringeren Mindestkapital und der Rücklagenbildung gelten für die UG die gleichen Regelungen wie für eine GmbH.

Nachteile der UG

Gewinnthesaurierung: Die UG muss 25% ihres Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage ansparen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dies schränkt die Gewinnentnahme ein.

Imageaspekt: Die UG ist trotz ihrer Einführung im Jahr 2008 in Deutschland noch relativ unbekannt. Sie wird am Markt möglicherweise als „GmbH zweiter Klasse“ wahrgenommen. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen kann bei potenziellen Auftraggebern Vorbehalte wecken.

Höhere Bankgebühren: Manche Banken verlangen für UG höhere Gebühren und erschweren die Kreditvergabe.

Administrativer Aufwand: Ähnlich wie bei der GmbH besteht bei der UG der gleiche administrative Aufwand mit Buchführungspflichten und Jahresabschlüssen.

Der Einzelkaufmann / selbstständiger Einzelunternehmer oder Gewerbetreibender

Als Einzelkaufmann (oder Einzelunternehmer / Gewerbetreibender) betreiben Sie Ihr Business als natürliche Person ohne gesellschaftsrechtliche Struktur.

Vorteile des Einzelunternehmens

Einfache und kostengünstige Gründung: Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und kostengünstig. Je nach Tätigkeit genügt eine Gewerbeanmeldung.

Volle Entscheidungsfreiheit: Als Einzelunternehmer treffen Sie alle Entscheidungen selbstständig, ohne Gesellschafterbeschlüsse.

Vereinfachte Buchführung: Bei Umsätzen unter 600.000 Euro und Gewinn unter 60.000 Euro reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Keine Mindestkapitalanforderungen: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum Mindestkapital.

Direkte Gewinnvereinnahmung: Gewinne fließen direkt an den Unternehmer ohne Umwege über Gewinnausschüttungen.

Nachteile des Einzelunternehmens

Unbeschränkte persönliche Haftung: Der gravierendste Nachteil ist die unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Für Interim Manager, die in Krisenunternehmen tätig werden, kann dies ein erhebliches Risiko darstellen.

Finanzierungsschwierigkeiten: Die Kapitalbeschaffung ist oft schwieriger als bei Kapitalgesellschaften, da nur die Kreditwürdigkeit der Einzelperson zählt.

Abhängigkeit von der Person des Unternehmers: Bei Krankheit oder anderen Ausfällen steht das Unternehmen still, was gerade bei Projekteinsätzen problematisch sein kann.

Progressive Einkommensbesteuerung: Die Gewinne werden zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bei hohen Einkommen bis zu 45% betragen kann.

Der Freiberufler – eine Sonderstellung

Der Begriff des Freiberuflers ist steuerrechtlich und nicht gesellschaftsrechtlich definiert. Freiberufler sind keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Abgrenzungsmerkmale des Freiberuflers zum Kaufmann

Katalogberufe: Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert bestimmte Katalogberufe als freiberuflich:

  • Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Therapeuthen, Heilpraktiker, etc.)
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe (beratende Ingenieure)
  • Informationsvermittelnde Berufe (Journalisten, Dolmetscher)
  • Kulturberufe (Künstler, Schriftsteller, Schauspieler, Maler, Fotografen)

Ähnliche Berufe: Zusätzlich können Berufe, die diesen Katalogberufen ähnlich sind, als freiberuflich anerkannt werden, wenn sie vergleichbare Merkmale aufweisen.

Höhere persönliche Qualifikation: Freiberufliche Tätigkeiten erfordern typischerweise eine höhere Ausbildung, besondere Fachkenntnisse oder künstlerische Begabung.

Persönliche Leistungserbringung: Die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Leistungserbringung ist ein Kernmerkmal freiberuflicher Tätigkeit.

Keine kaufmännische Prägung: Freiberufler sind nicht gewerblich tätig und gelten nicht als Kaufleute im Sinne des HGB.

Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit

Keine Gewerbesteuer: Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen steuerlichen Vorteil darstellt.

Vereinfachte Buchführung: Auch bei höheren Umsätzen können Freiberufler die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden.

Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft: Freiberufler unterliegen keiner verpflichtenden Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.

Keine Eintragung ins Handelsregister: Eine Eintragung ist für Freiberufler nicht erforderlich.

Ist ein Interim Manager Freiberufler oder Kaufmann?

Die Einordnung von Interim Managern ist nicht pauschal möglich und hängt vom konkreten Tätigkeitsprofil ab:

Argumente für die freiberufliche Einordnung:
  • Interim Manager erbringen oft beratende Tätigkeiten, die den katalogmäßigen Beratungsberufen ähneln können.
  • Die Tätigkeit basiert auf persönlicher Qualifikation und Erfahrung.
  • Die Leistung wird typischerweise persönlich und eigenverantwortlich erbracht.
Argumente für die Einordnung als Kaufmann/Gewerbetreibender:
  • Interim Manager treffen unternehmerische Entscheidungen mit kaufmännischem Charakter.
  • Die Tätigkeit geht häufig über reine Beratungsleistungen hinaus.

Praxisrealität: In der Praxis werden Interim Manager vom Finanzamt meist als Gewerbetreibende eingestuft, da ihre Tätigkeit über reine Beratungsleistungen hinausgeht und operative Umsetzungen beinhaltet.

Praktische Entscheidungshilfe:
Rechtsformwahl für den Interim Manager

Zur Entscheidungsfindung können folgende Kriterien herangezogen werden:

Wählen Sie die GmbH, wenn:

  • Sie ein hohes Haftungsrisiko bei Ihren Mandaten haben,
  • Sie regelmäßig hohe Einnahmen erzielen, die Sie teilweise im Unternehmen belassen möchten,
  • Das professionelle Image einer etablierten Rechtsform wichtig ist,
  • Sie langfristig planen und eventuell expandieren möchten,
  • Das notwendige Stammkapital von 25.000 € vorhanden ist.

Wählen Sie die UG, wenn:

  • Sie die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nutzen möchten, aber nicht sofort 25.000 € aufbringen können,
  • Sie bereit sind, 25% des Gewinns zu thesaurieren,
  • Sie die UG als Einstieg sehen und mittelfristig in eine GmbH umwandeln wollen, Ihnen bewusst ist, dass die UG möglicherweise nicht das gleiche Ansehen wie eine GmbH genießt.

Wählen Sie das Einzelunternehmen, wenn:

  • Ihre Tätigkeiten mit überschaubarem Risiko verbunden sind,
  • Sie Wert auf einfache Strukturen und direkte Kontrollmöglichkeiten legen,
  • Der administrative Aufwand minimal sein soll,
  • Sie keine hohen Gewinne erwarten, die eine progressive Einkommensteuer nachteilig machen würden.

Versuchen Sie eine Anerkennung als Freiberufler, wenn:

  • Ihre Tätigkeit überwiegend beratender Natur ist ohne eine operative Führungsverantwortung oder funktionale Tätigkeit,
  • Sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen können,
  • Die Gewerbesteuerersparnis für Sie bedeutsam ist.

Besonderheiten bei der Rechtsformwahl für Interim Manager

Für Interim Manager gelten einige besondere Überlegungen:

Vermeidung der Scheinselbstständigkeit

Unabhängig von der Rechtsform müssen Interim Manager darauf achten, nicht als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Bei einem Einsatz in einem Unternehmen sind zwei Kriterien hierfür entscheidend: die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber sowie die Eingliederung in die betriebliche Organisation. Beide Kriterien können nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Hier bietet die GmbH tendenziell mehr Sicherheit.

Internationaler Einsatz

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten können Kapitalgesellschaften Vorteile bei der Besteuerung bieten.

Flexibilität bei Projektwechseln

Die gewählte Rechtsform sollte Flexibilität bei wechselnden Einsätzen und variierenden Einkommenssituationen ermöglichen.

Versicherungsschutz

Besonders für Interim Manager ist eine Berufshaftpflichtversicherung essenziell, unabhängig von der Rechtsform.

Fazit und Empfehlung für Einsteiger

Die Wahl der optimalen Rechtsform für Interim Manager hängt von individuellen Faktoren ab. Als Empfehlung für Einsteiger gilt:

Für Berufseinsteiger im Interim Management

Starten Sie mit einem Einzelunternehmen, um Kosten und administrativen Aufwand gering zu halten. Prüfen Sie, ob für Ihre spezifische Tätigkeit die Anerkennung als Freiberufler möglich ist – dies kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Achten Sie dabei auf eine klare Abgrenzung zu operativen Managementtätigkeiten.

Für etablierte Interim Manager mit wachsendem Geschäft

Mit zunehmendem Erfolg und höheren Risiken sollten Sie den Wechsel zu einer Kapitalgesellschaft erwägen. Die UG bietet einen kostengünstigen Einstieg, wenn das Kapital für eine GmbH noch nicht zur Verfügung steht. Langfristig bietet die GmbH jedoch die beste Kombination aus Haftungsschutz, Reputation und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeit.

Allgemeine Empfehlung

Lassen Sie sich vor der Entscheidung unbedingt von einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt beraten, die Erfahrung mit Interim Managern haben. Die Investition in diese Beratung zahlt sich durch optimierte Strukturen und vermiedene Fehler schnell aus.

Rechtsform später angepasst

Denken Sie daran, dass die Rechtsform später angepasst werden kann, wenn sich Ihre Situation verändert. Wichtiger als die perfekte Rechtsform zu Beginn ist der erfolgreiche Start Ihrer Tätigkeit als Interim Manager mit einem soliden Netzwerk und überzeugenden Referenzen.

Optimale Rahmenbedingungen

Eine gut durchdachte Rechtsformwahl unterstützt Ihren professionellen Auftritt und schafft optimale Rahmenbedingungen für Ihren Erfolg im dynamischen Feld des Interim Managements.

Ressourcen, Links und Empfehlungen

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About the Author: Michele Dilenge

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Prof. Dr. Michele Dilenge ist Professor für Wirtschaftsrecht an der IU Internationale Hochschule in München. Er ist vorher in führenden Unternehmens- und Personalberatungen tätig gewesen, zuletzt als Legal Counsel bei einem marktführenden Interim Management-Provider.