AIMP veröffentlicht „Empfehlung zur vertraglichen Regelung eines Interim Einsatzes“
Was gehört in einen Vertrag für Interim Manager? Zur Vertragsgestaltung von Interim-Manager-Einsätzen (Arbeitnehmer-Überlassung vs. Dienstvertrag) hat der AIMP konkrete Empfehlung veröffentlicht. Damit möchte die Organisation den Marktteilnehmern (Interim Manager, Kunde, Provider) die Unsicherheiten in diesem Zusammenhang nehmen.
Zu Beginn geht das umfangreiche Dokument (PDF-Download) auf die Aspekte Dienstleistungsvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung, freie Vertragswahl und den Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung ein. Danach werden die Themenkomplexe
- Fachliche Weisung beim Dienstleistungsvertrag
- Sozialversicherungspflicht
- Projektcharakter als prägende Tätigkeit
- Überbrückung von Vakanzen
detailliert erläutert.
Fazit des AIMP zur Gestaltung für Interim Manager Verträge
Über den AIMP
Der Arbeitskreis Interim Management Provider (AIMP) ist ein Zusammenschluss ausgewählter Provider im deutschsprachigen Interim Management. Mitglieder müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen und Professionalität nachweisen, um Mitglied in der Organisation zu werden.
Quellen und weitere Links
- Paper „AIMP Empfehlung zur vertraglichen Regelung eines Interim Einsatzes“ (PDF)
www.aimp.de/fileadmin/data/downloads/AIMP-Anouncement-zur-Vertragsgestaltung-von-Interim-Einsaetzen-Maerz-2019-2.pdf - FAQ „Welche Aspekte sollte ein Interim Management Vertrag definieren?“
beeinterim.eu/faq-items/welche-aspekte-sollte-ein-interim-management-vertrag-definieren/ - FAQ „Was für Beschäftigungsarten gibt es für Interim Manager?“
beeinterim.eu/faq-items/was-fuer-beschaeftigungsarten-gibt-es-fuer-interim-manager/ - Liste Interim Management Provider in Deutschland, Österreich und Schweiz
beeinterim.eu/interim-provider/